Informationen zur Mitgliedschaft

Finanzordnung der Dorfgemeinschaft Untersambach e. V.

Gültig ab 01.01.2000

Bei Eintritt in die Dorfgemeinschaft Untersambach hat jeder Bewerber laut Satzung den Beitrag zu entrichten.

Zurzeit beträgt der Beitrag für ein Jahr für

A: Erwachsende: 5,- €

B: Für Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lj: 3,- €

C: Für Familien: 13,- €

Die Anzahl der im Familienverbund lebenden Kinder ist beim Familienbeitrag unbegrenzt.

Die Vereinsbeiträge werden im Lastschriftverfahren  eingezogen. Ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat – auf dem Aufnahmeantrag – ist dem Kassier vorzulegen.

Bei Änderung der Kontonummer und / oder der Bankverbindung ist ein neues aktualisiertes SEPA-Lastschriftmandat dem Kassier unaufgefordert vorzulegen.

 

Beitragsfälligkeit:

Alle Beiträge sind bei der Neuaufnahme sofort fällig und werden rückwirkend für das laufende Jahr vom Kassier nach Eingang des Aufnahmeantrags eingezogen. Ansonsten werden die Beiträge jährlich im 1. Quartal jeden Jahres fällig und werden zurzeit Anfang Januar per Lastschrift eingezogen. Die Selbstzahler (Ausnahmen) sind verpflichtet, unaufgefordert im 1. Quartal ihren Beitrag zu leisten.

Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand Beitragsermäßigungen gewähren, den Beitrag erlassen bzw. den Verbleib im Familienbeitrag gewähren.

 

Familienbeitrag:

Bei Mitgliedschaft einer Familie (Vater, Mutter, Kind(er)), besteht die Möglichkeit, den Familienbeitrag zu beantragen. Dieser Familienbeitrag beträgt zurzeit 13,- € jährlich.

Die Kinder / Jugendlichen scheiden mit dem Ende des Jahres nach ihrem 20. Geburtstag automatisch aus dem Familienbeitrag aus. Die Mitgliedschaft bleibt bestehen. Wegen der künftigen Beitragszahlung von 5,- ist dem Kassier ein neues SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. Sofern der Kassier keine Weisung erhält, erfolgt der Beitragseinzug weiterhin vom bisherigen Konto.

Bei Ausscheiden aller Kinder aus dem Familienbeitrag löst sich der Familienbeitrag auf und es bestehen Einzelmitgliedschaften weiter.

 

Nebengebühren:

Bei jeder Rücklastschrift fallen die jeweiligen Bankgebühren an. Sie sind vom Mitglied zu entrichten.

 

Austritt / Eintritt

Jedes Mitglied, das aus dem Verein austreten will, muss seinen Austritt schriftlich erklären. Dieser ist immer an den 1. Vorsitzenden zu richten.

Die Eintrittsmöglichkeit besteht jeweils zum Ersten des Monats. Die Austrittsmöglichkeit besteht jeweils zum 30.06. oder zum 31.12.  des Jahres mit vierwöchiger Kündigungsfrist. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht erblich. Die Ausübung der Mitgliedschaft kann nicht einem Anderen übertragen werden.

Der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht zurück erstattet.

Die Austrittserklärung wird vom Verein nicht bestätigt.

 

 

 


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